Erstgespräch
In einem Erstgespräch – der sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde – können Sie Ihr Anliegen schildern. Das Ziel dieses Gespräches ist es, eine vorläufige Diagnose stellen zu können und eine Idee zu gewinnen, welches therapeutische Verfahren oder welches alternative Beratungsangebot für Sie geeignet sein könnte. Zu diesem Gespräch müssen Sie lediglich Ihre Gesundheitskarte mitbringen und – falls vorhanden – Vorbefunde und Klinik- bzw. Rehaberichte.
Probatorik
Die folgenden probatorischen Gespräche mit bis zu 4 Stunden geben Raum für gemeinsames Kennenlernen. Am Ende der Probatorik sollte es möglich sein, eine sichere Diagnose zu stellen. Therapieziele werden formuliert und ein Behandlungsplan wird gemeinsam entwickelt. Dann kann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden.
Therapie
Wie lange eine Psychotherapie dauert, hängt vom Schweregrad Ihrer Erkrankung ab. Zweimal kann eine Kurzzeittherapie mit jeweils 12 Stunden beantragt werden. Anschließend ist es möglich bei Ihrer Krankenkasse eine Langzeittherapie mit weiteren 36 Stunden zu beantragen. Die Summe von üblicherweise gesamt maximal 60 Therapiestunden kann in Ausnahmen und auf Antrag um zweimal 20 Stunden erweitert werden.
Im Falle einer akuten schweren Krise ist es möglich, direkt nach der Sprechstunde eine 12-stündige Akuttherapie durchzuführen. Eine Kurzzeittherapie kann dann angeschlossen werden.
Dieses Prozedere kann bei den Privaten Krankenversicherungen abweichen und sollte im Vorfeld von Ihnen geklärt werden.