Die Voraussetzung für die Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung ist in jedem Fall die Diagnose einer „psychischen Störung mit Krankheitswert“, was bedeutet, dass eine Diagnose nach ICD-10, Kapitel F vorliegen muss.
Gesetzliche Krankenkasse
Die Durchführung einer Psychotherapie gehört zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen. Auf Antrag werden die Kosten übernommen und über die Kassenärztliche Vereinigung mit mir beglichen. Sie müssen lediglich Ihre Gesundheitskarte zu Beginn jeden Quartals vorlegen. Das Antragsverfahren wird von mir organisiert.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Ob und in welchem Umfang eine Private Krankenversicherung oder die Beihilfe die Kosten für die Psychotherapie übernimmt, hängt von dem vereinbarten Tarif ab. Klären Sie bitte die Rahmenbedingungen vor unserem Erstgespräch ab.
Selbstzahlung
Unabhängig von diesen Wegen, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit eine Therapie oder eine psychologische Beratung als Selbstzahler/in in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sind Sie Rechnungsempfänger/in.
Die Kosten orientieren sich an der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für gesetzlich Versicherte gilt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM).